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die Ordnungen zur Wahl und für den Pfarrgemeinderat |
das Internet-Angebot
der Katholischen Kirchengemeinden Am 10./11. November 2007 - die Wahlen zum Pfarrgemeinderat ! |
In allen Pfarreien des Bistums Trier wird die Pfarrgemeinderatswahl 2007 am Samstag und Sonntag 10. / 11. November 2007 durchgeführt.
Bedingt durch die Veränderungsprozesse im Rahmen des Projektes 2020 hat unser Bischof Dr. Reinhard Marx für einige wenige Pfarreien einen anderen Wahltermin festgelegt.
Die für die Wahl in Ihrer Pfarrei Verantwortlichen informieren die Wahlberechtigten in den örtlichen Medien über den genauen Zeitpunkt der Pfarrgemeinderatswahl.
Den Wahlverantwortlichen stehen grundsätzlich zwei Formen zur Verfügung, wie sie die Pfarrgemeinderatswahl organisieren: entweder im Wahllokal (mit der Möglichkeit der Briefwahl bei Abwesenheit) oder als allgemeine Briefwahl.
Die Entscheidung, wie die Wahl durchgeführt wird, trifft im Vorfeld der Pfarrgemeinderat. Die Wahlberechtigten müssen über diese Entscheidungen in ortsüblicher Weise informiert werden.
Weitere Regeln zur Pfarrgemeinderatswahl finden sich in den Ordnungen.
Der Pfarrgemeinderat wird von den wahlberechtigten Mitgliedern einer Pfarrei alle vier Jahre gewählt.
Wahlberechtigt sind katholische Christen, die am Wahltag das
16. Lebensjahr vollendet und in der Pfarrei ihren Wohnsitz haben.
Bitte beachten Sie die Besonderheit. Im Unterschied zu vielen anderen Zusammenhängen
werden die Jugendlichen ernst genommen. Sie können mit 16 Jahren mitbestimmen
und wählen!
Katholiken, die ihren Wohnsitz nicht in der Pfarrei jedoch im Bistum Trier
haben, sind dann wahlberechtigt wenn sie am Leben der Pfarrei aktiv teilnehmen
und sich aus dem Wählerverzeichnis der zuständigen Pfarrei haben austragen
lassen.
In den Pfarrgemeinderat kann gewählt werden, wer
wahlberechtigt ist. Gewählt werden können auch Katholiken, die nicht in der
Pfarrei wohnen, wenn sie dort wichtige Dienste wahrnehmen.
Auch hier gilt die kirchliche Besonderheit: Jugendliche können mit 16 Jahren
als vollwertige Pfarrgemeinderatsmitglieder die Politik und die Arbeit des
Pfarrgemeinderates mitbestimmen.
Jedes wahlberechtigte Mitglied der Pfarrei kann Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen (auch sich selbst!). Die Vorschlagsfrist für die Kandidatenliste wird in jeder Pfarrei vom Wahlausschuss des Pfarrgemeinderates veröffentlicht.
WAHLORDNUNG
FÜR DIE
PFARRGEMEINDERÄTE
(pdf-Dokument)
IM BISTUM TRIER
ORDNUNG
(pdf-Dokument)
FÜR DIE PFARRGEMEINDERÄTE IM
BISTUM TRIER
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