Informationen zur Pfarrgemeinderatswahl für das Bistum Trier auf den Seiten von www.pfarrgemeinderatswahlen.de

die Ordnungen zur Wahl und für den Pfarrgemeinderat

das Internet-Angebot der Katholischen Kirchengemeinden
in der Seelsorgeeinheit Altrich - Platten - Wengerohr

Am 10./11. November 2007 - die Wahlen zum Pfarrgemeinderat !

Hinweise zur PGR - Wahl (Quelle: www.pfarrgemeinderatswahlen.de)

Kandidieren und Wählen

Wann findet die Pfarrgemeinderatswahl statt?

In allen Pfarreien des Bistums Trier wird die Pfarrgemeinderatswahl 2007 am Samstag und Sonntag 10. / 11. November 2007 durchgeführt.

Bedingt durch die Veränderungsprozesse im Rahmen des Projektes 2020 hat unser Bischof Dr. Reinhard Marx für einige wenige Pfarreien einen anderen Wahltermin festgelegt.

Die für die Wahl in Ihrer Pfarrei Verantwortlichen informieren die Wahlberechtigten in den örtlichen Medien über den genauen Zeitpunkt der Pfarrgemeinderatswahl.

Wie findet die Pfarrgemeinderatswahl statt?

Den Wahlverantwortlichen stehen grundsätzlich zwei Formen zur Verfügung, wie sie die Pfarrgemeinderatswahl organisieren: entweder im Wahllokal (mit der Möglichkeit der Briefwahl bei Abwesenheit) oder als allgemeine Briefwahl.

Die Entscheidung, wie die Wahl durchgeführt wird, trifft im Vorfeld der Pfarrgemeinderat. Die Wahlberechtigten müssen über diese Entscheidungen in ortsüblicher Weise informiert werden.

Weitere Regeln zur Pfarrgemeinderatswahl finden sich in den Ordnungen.

Wer wählt den Pfarrgemeinderat?

Der Pfarrgemeinderat wird von den wahlberechtigten Mitgliedern einer Pfarrei alle vier Jahre gewählt.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind katholische Christen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und in der Pfarrei ihren Wohnsitz haben.
Bitte beachten Sie die Besonderheit. Im Unterschied zu vielen anderen Zusammenhängen werden die Jugendlichen ernst genommen. Sie können mit 16 Jahren mitbestimmen und wählen!
Katholiken, die ihren Wohnsitz nicht in der Pfarrei jedoch im Bistum Trier haben, sind dann wahlberechtigt wenn sie am Leben der Pfarrei aktiv teilnehmen und sich aus dem Wählerverzeichnis der zuständigen Pfarrei haben austragen lassen.

Wer kann in den Pfarrgemeinderat gewählt werden?

In den Pfarrgemeinderat kann gewählt werden, wer wahlberechtigt ist. Gewählt werden können auch Katholiken, die nicht in der Pfarrei wohnen, wenn sie dort wichtige Dienste wahrnehmen.
Auch hier gilt die kirchliche Besonderheit: Jugendliche können mit 16 Jahren als vollwertige Pfarrgemeinderatsmitglieder die Politik und die Arbeit des Pfarrgemeinderates mitbestimmen.

Wer kann Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen?

Jedes wahlberechtigte Mitglied der Pfarrei kann Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen (auch sich selbst!). Die Vorschlagsfrist für die Kandidatenliste wird in jeder Pfarrei vom Wahlausschuss des Pfarrgemeinderates veröffentlicht.

 


   WAHLORDNUNG FÜR DIE PFARRGEMEINDERÄTE (pdf-Dokument) IM BISTUM TRIER
   ORDNUNG (pdf-Dokument) FÜR DIE PFARRGEMEINDERÄTE IM BISTUM TRIER

zur Startseite der Pfarrei St. Andreas Altrich

In St. Andreas Altrich sind 8 Personen in den Pfarrgemeinderat zu wählen.

Wahlausschuss: Max Merrem, Christian Schmadel, Sylvia Stoffel-Leuchter, Marie-Theres Metzen

zur Startseite der Pfarrei St. Martin Platten

In St. Martin Platten sind 8 Personen in den Pfarrgemeinderat zu wählen.

Wahlausschuss: Josef Könen, Monika Könen, Christa Simon
Wahlbeauftragte: Monika Könen

zur Startseite der Pfarrei St. Peter Wengerohr

In St. Peter Wengerohr sind 8 Personen in den Pfarrgemeinderat zu wählen.

Wahlausschuss: Harald Fau, Petra Fau, Monika Gilgenberg, Roswitha Linscheid
Wahlbeauftragte: Monika Hochscheid