Zur Geschichte der Pfarrei Kirchhoff (Altrich)
Erläuterung zu einigen Begriffen aus der Abschrift von 1887
zusammengestellt von Heinrich Josef Ehlert

"abbreviiert":

Abbreviaturen bestehen hauptsächlich in Auslassungen von Buchstaben und Silben sowie in deren Zusammenziehung.

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"Sedes":

(Wohn)sitz, Platz, Stuhl (apostolischer Stuhl). Hier: "unsere Besitzung".

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"Maier":

Gutspächter oder Gutsverwalter.

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"Personatisten":

"Personate" hatten meist keine Jurisdiktionsgewalt ausserhalb ihres Zuständigkeitsbereiches.

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"Personalpfarrei":

Eine Pfarrei, die nicht auf Territorial-, sondern grundsätzlich auf Personalprinzip beruht. Regel ist die Territorial-Pfarrei; es gibt aber auch Personal-Pfarreien und Anstalts-Pfarreien, und auch sie sind wirkliche Pfarreien.
Der Konstitutiv-Akt für die Errichtung einer Pfarrei liegt in der Errichtung eines Pfarramtes, es wird seine Kirche und sein (territorialer, personaler, anstaltsmäßiger) Zuständigkeitsbereich und
damit zugleich sein Pfarrvolk bestimmt.
Das Tridentinum (Konzil zu Trient. im 16. Jahrhundert) schrieb die Pfarrbildung vor, ohne sich ausschließlich auf die Territorial-Pfarrei oder die Personal-Pfarrei festzulegen. Die Praxis förderte
die Territorial-Pfarrei.

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"Kollator":

ist der Beisteuerer zu etwas. Vergleichbar heute: der Bischof (die Diözese) bezuschusst die Aufwendungen seiner Territorial-, Personal- und Anstalts-Pfarreien.

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"Pleban":

oder "Leutpriester": seit dem 12. Jahrhundert der Name für den Vorsteher an Kirchen mit pfarrlichen Rechten, sei es, da der betreffende Priester zugleich auch Inhaber des Pfarrbenefiziums war (Benefizium ist ein von der kirchlichen Autorität auf Dauer errichtetes Kirchenamt, das mit einer nutzungsfähigen Vermögensmasse ausgestattet ist und den Amtsinhaber zum Fruchtgenuss berechtigt), sei es, da er die Seelsorge nur im Auftrag des Besitzers der Pfarrrechte oder in Vertretung eines (z.B. amtsunfähigen) Pfarrers ausübte.

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"Anniversar":

Jahrgedächtnis, z.B. Jahrestag des Todes oder Begräbnisses. Ambrosius wie zuvor bereits Tertullian sehen das Anniversar als Gegensatz zur jährlichen Geburtstagsfeier: "Um die Geburtstage der Verstorbenen kümmern wir uns nicht, wir begehen vielmehr den Tag, an dem sie starben, mit besonderer Feierlichkeit."

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"Wittum":

Wid(d)um, ursprünglich "Widen" die Widmung, das Gewidmete. Bezeichnung des unbeweglichen Pfründevermögens, oft nur das Pfarrhaus. Im germanischen Recht die vom Mann zu leistende Dotierung der Ehefrau, die ihr auf Lebenszeit bleibt und als Witwenversorgung dient. Von da ins Kirchenrecht übergegangen als Bezeichnung der gesamten, noch nicht nach Fabrikgut. und Pfründe ausgeschiedenen Dotation einer Kirche; seit der Trennung zwischen Kirchenstiftungs- und Pfründegut im 13. Jahrhundert Bezeichnung für dieses (Schenkungen "auf dem Widem" und "auf die Chirchen").

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"Fabrik":

Fabrica ecclesiae = Kirchenvermögen.

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"Sukkursal-Pfarrei":

Sukkursalist = Hilfspfarrer oder Desservant: ein mit der zeitweiligen Verwaltung einer (in der Regel) vakanten (=unbesetzten) Pfarrei oder eines anderen kirchlichen Amtes betrauten Geistlichen.

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