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"abbreviiert": |
Abbreviaturen bestehen hauptsächlich in
Auslassungen von Buchstaben und Silben sowie in deren
Zusammenziehung.
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"Sedes": |
(Wohn)sitz, Platz, Stuhl (apostolischer Stuhl). Hier: "unsere
Besitzung".
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"Maier": |
Gutspächter oder Gutsverwalter.
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"Personatisten": |
"Personate" hatten meist keine Jurisdiktionsgewalt
ausserhalb ihres Zuständigkeitsbereiches.
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"Personalpfarrei": |
Eine Pfarrei, die nicht auf Territorial-, sondern grundsätzlich auf
Personalprinzip beruht. Regel ist die Territorial-Pfarrei; es gibt
aber auch Personal-Pfarreien und Anstalts-Pfarreien, und
auch sie sind wirkliche Pfarreien.
Der Konstitutiv-Akt für die Errichtung einer Pfarrei liegt in der
Errichtung eines Pfarramtes, es wird seine Kirche und sein
(territorialer, personaler, anstaltsmäßiger) Zuständigkeitsbereich und
damit zugleich sein Pfarrvolk bestimmt.
Das Tridentinum (Konzil zu Trient. im 16. Jahrhundert) schrieb die
Pfarrbildung vor, ohne sich ausschließlich auf die Territorial-Pfarrei
oder die Personal-Pfarrei festzulegen. Die Praxis förderte
die Territorial-Pfarrei.
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"Kollator": |
ist der Beisteuerer zu etwas. Vergleichbar heute: der Bischof (die
Diözese) bezuschusst die Aufwendungen seiner Territorial-, Personal-
und Anstalts-Pfarreien.
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"Pleban": |
oder "Leutpriester": seit dem 12. Jahrhundert der Name für
den Vorsteher an Kirchen mit pfarrlichen Rechten, sei es, da der
betreffende Priester zugleich auch Inhaber des Pfarrbenefiziums war
(Benefizium ist ein von der kirchlichen Autorität auf Dauer
errichtetes Kirchenamt, das mit einer nutzungsfähigen Vermögensmasse
ausgestattet ist und den Amtsinhaber zum Fruchtgenuss berechtigt), sei
es, da er die Seelsorge nur im Auftrag des Besitzers der Pfarrrechte
oder in Vertretung eines (z.B. amtsunfähigen) Pfarrers ausübte.
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"Anniversar": |
Jahrgedächtnis, z.B. Jahrestag des Todes oder Begräbnisses.
Ambrosius wie zuvor bereits Tertullian sehen das Anniversar als
Gegensatz zur jährlichen Geburtstagsfeier: "Um die Geburtstage der
Ver storbenen kümmern wir
uns nicht, wir begehen vielmehr den Tag, an dem sie starben, mit
besonderer Feierlichkeit."
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"Wittum": |
Wid(d)um, ursprünglich "Widen" —
die Widmung, das Gewidmete. Bezeichnung des
unbeweglichen Pfründevermögens, oft nur das Pfarrhaus. Im germanischen
Recht die vom Mann zu leistende Dotierung der Ehefrau, die ihr auf
Lebenszeit bleibt und als Witwenversorgung dient. Von da ins
Kirchenrecht übergegangen als Bezeichnung der gesamten, noch nicht nach
Fabrikgut. und Pfründe ausgeschiedenen Dotation einer Kirche; seit der
Trennung zwischen Kirchenstiftungs- und Pfründegut im 13. Jahrhundert
Bezeichnung für dieses (Schenkungen "auf dem Widem" und
"auf die Chirchen").
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"Fabrik" : |
Fabrica ecclesiae = Kirchenvermögen.
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"Sukkursal-Pfarrei": |
Sukkursalist = Hilfspfarrer oder Desservant: ein mit der zeitweiligen
Verwaltung einer (in der Regel) vakanten (=unbesetzten) Pfarrei oder
eines anderen kirchlichen Amtes betrauten Geistlichen.
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