Newsletter von Radio Vatikan - 29.10.2003

 

Bundesjustizministerin Zypries will den Embryonenschutz einschränken

Kein umfassender Schutz mehr für Embryonen, die im Reagenzglas gezeugt wurden: Mit dieser Forderung hat die deutsche Justizministerin Brigitte Zypries heute der etwas diffusen Haltung der Bundesregierung beim Thema Embryonenforschung die juristische Begründung geliefert. Ein Anspruch auf Menschenwürde könne für künstlich erzeugte Embryonen nicht erhoben werden, so die Ministerin heute Nachmittag bei einer Grundsatzrede in der Berliner Humboldt-Universität. Ein Embryo im Reagenzglas sei noch kein wirklicher Mensch, weil er sich aus sich heraus nicht selbstständig als Mensch entwickeln könne. Die befruchtete Eizelle habe lediglich die „Perspektive", sich zu einem vollwertigen Menschen zu entwickeln. - Was die Menschenwürde ausmache, sei schon immer umstritten gewesen, meinte Zypries. Die Verfassung sei kein starres Konstrukt, sondern müsse immer wieder neu ausgelegt werden.

Reaktionen auf Zypries-Rede

Nicht nur Lebensschützer und Mitglieder der Opposition reagierten alarmiert auf die Grundsatzrede der Ministerin. Auch Juristen sprechen von einem klaren Verstoß gegen die bisherige Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes zum Lebensschutz. Der Bonner Verfassungsrechtler Christian Hillgruber meinte gegenüber Radio Vatikan: „Wir erleben hier einen Dammbruch, das Zerreden der fundamentalsten Garantie des Grundgesetzes: Es geht um die Aushöhlung der Menschenwürde von innen her. Denn es wird ja nicht behauptet, dass die Menschenwürde abwägungsfähig sei, das behauptet auch Frau Zypries nicht. Aber sie bestreitet, dass der Tatbestand gegeben ist, dass also diese in-vitro-Embryonen Menschenwürdeschutz beanspruchen können." Das aber, so Hillgruber sei nichts anderes als „juristische Selektion". - Nicht abgesprochen hat die Ministerin den künstlich erzeugten Embryonen das Lebensrecht nach Artikel 2. Aber hier liegt laut dem Verfassungsrechtler ein fundamentaler Unterschied: Nur die Menschenwürde nach Artikel 1 des Grundgesetzes ist unbedingt und kann nicht durch die Rechte anderer aufgehoben werden. „Insofern ändert sich mit der Sichtweise von Frau Zypries der Ausgangspunkt aller juristischen Argumentation, weil das Grundrecht auf Leben unter Gesetzesvorbehalt steht. Das heißt, dass es einer Einschränkung unterworfen werden kann, wenn z.B. Nutzungsinteressen als vorrangig angesehen werden und einer solchen „Verzweckung" des Embryos nicht schon die Menschenwürde kategorisch entgegensteht."
Daher kann die Ministerin mit dieser Argumentation fordern, dass auch Forscher und Eltern ihre Rechte auf einen Embryo anmelden können. Nach Hillgruber gibt es für diese Interpretation des Grundgesetzes allerdings keinerlei Grundlage in der bisherigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes, das immer die Verschmelzung von Samen und Eizelle als Beginn des menschlichen Lebens angesehen habe. Auch das Parlament habe in der Diskussion um die Stammzellengesetze gegen eine Aufweichung des Embryonenschutzes entschieden. Dennoch glaubt der Verfassungsrechtler, dass nur ein massiver Protest den Dammbruch auf lange Sicht verhindern kann: „In erster Linie würde ich die Kirchen aufgefordert sehen, hier energischen Widerspruch einzulegen. Es geht wirklich darum, die Menschen zu mobilisieren, um einer drohenden Aushöhlung des Lebensschutzes, die sich auch auf andere Fragenbereiche auswirken wird, entgegenzuwirken."

 

hier die Fortführung: Newsletter Radio Vatikan vom 30.10. 2003 - hier die Pressemitteilung der Deutschen Bischofskonferenz

 

 

 


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