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von Radio Vatikan - 29.10.2003
Bundesjustizministerin Zypries will den
Embryonenschutz einschränken
Kein umfassender Schutz mehr für Embryonen, die im
Reagenzglas gezeugt wurden: Mit dieser Forderung hat die deutsche
Justizministerin Brigitte Zypries heute der etwas diffusen Haltung der
Bundesregierung beim Thema Embryonenforschung die juristische
Begründung geliefert. Ein Anspruch auf Menschenwürde könne für
künstlich erzeugte Embryonen nicht erhoben werden, so die Ministerin
heute Nachmittag bei einer Grundsatzrede in der Berliner
Humboldt-Universität. Ein Embryo im Reagenzglas sei noch kein
wirklicher Mensch, weil er sich aus sich heraus nicht selbstständig als
Mensch entwickeln könne. Die befruchtete Eizelle habe lediglich die „Perspektive",
sich zu einem vollwertigen Menschen zu entwickeln. - Was die
Menschenwürde ausmache, sei schon immer umstritten gewesen, meinte
Zypries. Die Verfassung sei kein starres Konstrukt, sondern müsse immer
wieder neu ausgelegt werden.
Reaktionen auf Zypries-Rede
Nicht nur Lebensschützer und Mitglieder der
Opposition reagierten alarmiert auf die Grundsatzrede der Ministerin.
Auch Juristen sprechen von einem klaren Verstoß gegen die bisherige
Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes zum Lebensschutz. Der
Bonner Verfassungsrechtler Christian Hillgruber meinte gegenüber Radio
Vatikan: „Wir erleben hier einen Dammbruch, das Zerreden der
fundamentalsten Garantie des Grundgesetzes: Es geht um die Aushöhlung
der Menschenwürde von innen her. Denn es wird ja nicht behauptet, dass
die Menschenwürde abwägungsfähig sei, das behauptet auch Frau Zypries
nicht. Aber sie bestreitet, dass der Tatbestand gegeben ist, dass also
diese in-vitro-Embryonen Menschenwürdeschutz beanspruchen
können." Das aber, so Hillgruber sei nichts anderes als „juristische
Selektion". - Nicht abgesprochen hat die Ministerin den künstlich
erzeugten Embryonen das Lebensrecht nach Artikel 2. Aber hier liegt laut
dem Verfassungsrechtler ein fundamentaler Unterschied: Nur die
Menschenwürde nach Artikel 1 des Grundgesetzes ist unbedingt und kann
nicht durch die Rechte anderer aufgehoben werden. „Insofern ändert
sich mit der Sichtweise von Frau Zypries der Ausgangspunkt aller
juristischen Argumentation, weil das Grundrecht auf Leben unter
Gesetzesvorbehalt steht. Das heißt, dass es einer Einschränkung
unterworfen werden kann, wenn z.B. Nutzungsinteressen als vorrangig
angesehen werden und einer solchen „Verzweckung" des Embryos
nicht schon die Menschenwürde kategorisch entgegensteht."
Daher kann die Ministerin mit dieser Argumentation fordern, dass
auch Forscher und Eltern ihre Rechte auf einen Embryo anmelden können.
Nach Hillgruber gibt es für diese Interpretation des Grundgesetzes
allerdings keinerlei Grundlage in der bisherigen Rechtsprechung des
Verfassungsgerichtes, das immer die Verschmelzung von Samen und Eizelle
als Beginn des menschlichen Lebens angesehen habe. Auch das Parlament
habe in der Diskussion um die Stammzellengesetze gegen eine Aufweichung
des Embryonenschutzes entschieden. Dennoch glaubt der
Verfassungsrechtler, dass nur ein massiver Protest den Dammbruch auf
lange Sicht verhindern kann: „In erster Linie würde ich die
Kirchen aufgefordert sehen, hier energischen Widerspruch einzulegen. Es
geht wirklich darum, die Menschen zu mobilisieren, um einer drohenden
Aushöhlung des Lebensschutzes, die sich auch auf andere Fragenbereiche
auswirken wird, entgegenzuwirken."
hier die Fortführung: Newsletter Radio Vatikan vom
30.10. 2003 - hier die Pressemitteilung
der Deutschen Bischofskonferenz |