1. Jeder liturgische Kult bedarf
einer gewissen Form und Ordnung (Ritus), der von einem bestimmten
Personenkreis (Priester) versehen mit Vollmacht (Kirche) vollzogen wird, um das Ziel (Anbetung Gottes)
verwirklichen zu können. Dieser Kult ist die Feier der Eucharistie.
2. Daraus folgt, das der Kult
nicht „beliebig" gestaltet und nicht im „eigenen Namen"
verrichtet werden kann und über die Anwesenden hinaus ragen muss.
3. Um dies zu erfüllen und zu
sichern bedarf es einer Autorität, die den Kult ordnet, ihn autorisiert
als auch einer Autorität, die ihn einsetzt und das Ziel benennt. – Dies ist
Gott selbst.
4. Gemäß dem biblischen Bericht
vom Auszug des Volkes Israel, wußte auch Mose zunächst nicht, wie
sie Gott dienen können (Ex 10,26), ehe Er sich ihnen offenbarte (Ex 12,1-33) und mit der Weisung
„Höre Israel" (Dtn 6,2) dem Kult Bestand verlieh.
5. Die Eucharistie des Neuen
Bundes - die naturgemäß im Kult des israelitischen Volkes wurzelt,
weil es nur einen Gott gibt, der sein Volk schuf, um sich ihm zu offenbaren
(Propheten), damit alle Völker, wenn Er sich zeigt (Christus), das Heil erlangen, das in der Freude der
ewigen Anschauung Gottes besteht (Ziel der Menschheitsfamilie, vgl. GS 10) - erneuert und
bekräftigt die kultische Weisung („Tut dies zu meinem Gedächtnis") bis sie einst ihre Vollendung
in der Gemeinschaft des liebenden Gegenüber Gottes in Seinem „Du" findet.
6. Durch alle Zeiten hindurch hat
die Kirche – die das liebende Gegenüber Gottes ist – daher unermüdlich Sorge für die
Reinheit der eucharistischen Feier getragen. Das II. Vatikanische Konzil
formuliert: Die Eucharistie ist „vor allem Anbetung Gottes" (SC 33), in ihr „feiert die (ganze)
Kirche" (SC 26) in „Einheit mit der himmlischen Kirche" (LG 50) und singt „aufs innigste mit
dem Kult der himmlischen Kirche verbunden" (ebda) „den Lobgesang der Herrlichkeit"
(SC 8). „Die Gläubigen sollen durch die Eucharistie das österliche Geheimnis tiefer erkennen
und leben" (CD 15) und lernen, sich selbst mit ihrem Leben als Opfer darzubringen vor Gott
(vgl. SC 48) und die Welt durch ihr Glaubensbekenntnis Gott zu weihen (vgl. LG 34), damit „Gott
alles in allem sei" (SC 48). „Einzig der Autorität der Kirche" (SC 22,1) steht daher die Ordnung der
Liturgie zu. „Deshalb darf durchaus niemand sonst, auch wenn er Priester wäre, nach eigenem Gutdünken in
der Liturgie etwas hinzufügen, wegnehmen oder ändern" (SC 22,3), weil sie nicht Feier des
einzelnen, sondern immer Feier der Kirche (SC 26) ist. Daher ist jeder im religiösen Gehorsam
gehalten, die vorgelegte Lehre gläubig anzunehmen (LG 25). Dies
bekräftigt das Kirchenrecht (CIC 752, CIC 846), die Enzyklika Ecclesia
de Eucharistia (Nr. 52) und weitere kirchliche Lehrschreiben bis hin zu Papst Benedikt XVI.: „Liturgie
[ist] eben nicht eine ‚Selbstveranstaltung‘ der Gemeinde, die sich dabei einbringt, wie man so schön sagt, sondern
das Heraustreten der Gemeinde aus dem bloßen Selbersein" (Ansprache am 7.11.06 an die
Bischöfe der Schweiz).
7. Doch was „passiert",
wenn die Eucharistie zu einer „Selbstveranstaltung" der Gemeinde
wird?
Ein dramatisches Beispiel gibt der biblische Bericht über den Tanz um
„das goldene Kalb" (Ex 32,1-9). Aarons Untreue ist subtiler, als
die zunächst erscheinende Anbetung fremder Götter: Er ist auf
Drängen des Volkes zum „Kult aus eigener Vollmacht" geworden, ein „Herunterziehen Gottes ins
Eigene" und „wird so zum Fest, das die Gemeinde sich selber gibt... Aus Anbetung Gottes wird ein
Kreisen um sich selber" (Joseph
Cardinal Ratzinger: „Der Geist der Liturgie, Herder 20026,
S.18f). Mit der schlimmen
Folge, dass Gott sich zurückzieht: „Ich selbst ziehe nicht in deiner
Mitte hinauf, denn du bist ein störrisches Volk" (Ex 33,3) heißt es nur wenige Verse weiter.