entnommen: Pressemitteilung Nr. 060 vom 4.SeptemberAufruf der deutschen Bischöfe zur Bundestagswahl
am 22. September 2002

"... Bei der Überprüfung dieser Konzepte sollten wir als Christen folgende Gesichtspunkte besonders beachten: 

In Übereinstimmung mit dem christlichen Menschenbild gebietet unser Grundgesetz, die Würde jedes Menschen zu achten und zu schützen. Menschenwürde und Lebensrecht kommen jedem Menschen vom Beginn seiner Existenz an zu. Auch hochrangige Forschungsziele wie die Entwicklung von Heilungsmethoden rechtfertigen deshalb nicht die Tötung von ungeborenem menschlichen Leben. Der Schutz des Lebens - in allen Phasen der menschlichen Existenz - muss vorrangiges Ziel der Politik sein. ...

Bei der Bundestagswahl geben wir unsere Stimme nicht nur für eine Partei, sondern auch für Personen ab, die in einem Wahlkreis oder auf einer Landesliste kandidieren. Entscheidend sind dabei nicht Werbe-Effekte und äußerliche Sympathiewerte. Es ist vielmehr kritisch zu prüfen, ob die Kandidatinnen und Kandidaten engagiert und glaubhaft politische Inhalte und Ziele vertreten, die aus christlicher Sicht unverzichtbar sind.

Wir bitten Sie eindringlich, bei der Bundestagswahl Ihre Verantwortung wahrzunehmen und von Ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen."

 

 

 


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