"Aufgabe des Pfarrgemeinderates ist es, die gemeinsame Sendung aller darzustellen, die einzelnen Dienste und Gruppen zu integrieren und zwischen der Gemeinde und ihnen zu vermitteln. In allen die Pfarrei betreffenden Fragen soll der Pfarrgemeinderat, je nach Sachbereichen und unter Beachtung diözesaner Regelungen, beratend oder beschließend mitwirken und für die Durchführung sorgen."
(Zitat aus §2 (1) der Ordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Trier)
Alle vier bis sechs Wochen treffen wir uns zu Pfarrgemeinderatssitzungen
im Pfarrhaus. Diese Sitzungen sind öffentlich und alle Mitglieder
der Pfarrgemeinde sind dazu eingeladen.
Jede Sitzung beginnt zur Einstimmung mit einem "geistlichen Wort", das im Wechsel von den
Ratsmitgliedern gestaltet und vorgetragen wird.
Jährlich treffen wir uns mit den anderen Pfarrgemeinderäten
der Seelsorgeeinheit zu einem Einkehrtag.
Kontakt: pgr-altrich@st-andreas-altrich.de
Ergebniss der Pfarrgemeinderatswahl