Regeln zur Nutzung des Jugendraumes

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    1. Mit Räumlichkeiten, Einrichtung und Inventar des Jugendraumes wird umsichtig und verantwortungsbewusst umgegangen. Energie und Wasser werden sparsam gebraucht.
      Die Beleuchtung ums Haus herum ist am späteren Abend auszuschalten.
    2. Der Raum wird immer in einem "ordentlicheren" Zustand verlassen, als er vorgefunden wurde; ebenso die Treppe vor dem Haus, der Hof und das Nachbargrundstück.
    3. Der Müll wird getrennt. Bei privater Nutzung wird der Müll zu Hause entsorgt.
      Essensreste und Verderbliches verbleiben weder in Räumen, noch im Kühlschrank noch im Müll !!!
    4. Die Lautstärke im und ums Haus herum ist so zu halten, dass Nachbarn und weitere Gruppen im Pfarrheim sich nicht gestört fühlen.
    5. Ab 22.00 Uhr sind die Fenster geschlossen zu halten, die Lautstärke darf Zimmerlautstärke nicht überschreiten. Vor der Tür auf der Treppe wird leise gesprochen.

    6. Rauchen ist in den Räumlichkeiten strengstens untersagt.
    7. Kerzen nur unter Aufsicht und auf einer feuerfesten Unterlage brennen lassen.
    8. Die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes (z.B. betreffend Alkohol, Altersbeschränkungen bei Videos ...) sind einzuhalten!
    9. Bei Verlassen des Raumes (in Klammern Abzug von Kaution bei Nichterledigung)
        1. Benutzte Räumlichkeiten aufräumen/ Stühle hochstellen/ kehren/ bei Bedarf putzen (bis zu 7 Euro)
        2. Bei Verschmutzung auch Toiletten und Treppe reinigen (5 Euro)
        3. Essensreste und Müll mitnehmen, Müll draußen leeren (3 Euro)
        4. Benutzte Geschirrtücher zum Waschen mitnehmen (1 Euro)
        5. Benutzte Geräte ausschalten ( 0,50 Euro)
        6. Fenster schließen ( 0,50 Euro)
        7. Heizkörper auf * drehen ( 1Euro)
        8. Alle Lichter löschen (auch in WC und draußen) (1 Euro)
        9. Alle Räume abschließen ( 1 Euro)
        10. Treppe, Hof und Nachbargrundstück sauber hinterlassen (...)

zum Hinweis zur Nutzung des Jugendraumes

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