Nutzung des Jugendraumes der Pfarrei St. Andreas, Altrich

Der Jugendraum der Pfarrei St. Andreas, Altrich steht grundsätzlich allen Kindern und Jugendlichen der Ortsgemeinde Altrich offen. Die Pfarrgemeinde versucht damit dem Anspruch des Jugendpastoralplanes des Bistums Trier gerecht zu werden, in dem es heißt:

"Jugendarbeit der Kirche – Jugendarbeit der Christen – stellt sich darauf ein, dass sie Räume und Lernfelder zu schaffen versucht, in denen junge Menschen (...) Leben zu erfahren, zu verstehen und zu gestalten lernen."

Das tun wir mit unterschiedlichsten Angeboten für Jugendliche (Ferienfreizeiten, KJG, Messdiener ...), aber auch mit der Bereitstellung der Räumlichkeiten.
Dabei hat kirchliche Jugendarbeit einen christlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag zur Grundlage. Z.B sind Schwerpunkte: Persönlichkeitsentwicklung, soziale und politische Bildung (Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung).

Aus diesen Grundsätzen haben sich mehrere Formen der Nutzung des Jugendraumes ergeben:

  1. Gruppenstunden der KJG und Treffen der Messdiener: Die Termine der regelmäßigen Treffen werden am Anfang jedes Schuljahres in der Gruppenleitungsrunde miteinander festgelegt. Der Raum ist dann für den jeweiligen Termin für die jeweilige Gruppe vorgemerkt und kann nur in Absprache mit dieser anderweitig genutzt werden.
  2. Offene Treffen: Jugendliche, die sich außerhalb der Gruppenstunden miteinander treffen wollen, können den Schlüssel für den Raum bei der Doro abholen. Ein Verantwortlicher/ eine Verantwortliche trägt sich in die Liste ein und achtet auf die "Regeln zur Nutzung des Jugendraumes". Der Küchenschlüssel wird nur auf besonderen Wunsch ausgehändigt.
  3. Private Nutzung (z.B. Geburtstagsfeten, Klassentreffen ...): Der Jugendraum kann für private Veranstaltungen von Jugendlichen genutzt werden. Vorraussetzung ist die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person, die die Verantwortung für die Veranstaltung übernimmt (siehe Anlage).
  4. Für inhaltlich den Aufgaben der kirchlichen Jugendarbeit (s.o.) oder dem Jugendschutzgesetz widersprechende Veranstaltungen, steht der Jugendraum nicht zur Verfügung.

  5. Übernachtung im Jugendraum: Die Übernachtung im Jugendraum ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Vorraussetzung ist, dass ein Gruppenleiter / eine Gruppenleiterin anwesend ist oder wie in 3. ein Erziehungsberechtigter für die Einhaltung der Regeln und die erforderliche Aufsicht sorgt.
  6. Bei Feierlichkeiten im Pfarrsaal kann der Jugendraum leider nicht genutzt werden.
Anlagen:  
Regeln für den Jugendraum (die Regeln als Druckvorlage)
Vordruck für Private Nutzung (dieser Vordruck als Druckvorlage)

Altrich, 02.05.03

gez. Dorothea Berresheim, Gemeindereferentin

Dieses Papier ist vorläufig und muss noch baldmöglichst im Jugendausschuss und im Pfarrgemeinderat besprochen werden. Bis dahin gilt es in der vorliegenden Form.