Der Jugendraum der Pfarrei St. Andreas, Altrich steht grundsätzlich allen Kindern und Jugendlichen der Ortsgemeinde Altrich offen. Die Pfarrgemeinde versucht damit dem Anspruch des Jugendpastoralplanes des Bistums Trier gerecht zu werden, in dem es heißt:
"Jugendarbeit der Kirche – Jugendarbeit der Christen – stellt sich darauf ein, dass sie Räume und Lernfelder zu schaffen versucht, in denen junge Menschen (...) Leben zu erfahren, zu verstehen und zu gestalten lernen."
Das tun wir mit unterschiedlichsten Angeboten für Jugendliche (Ferienfreizeiten,
KJG, Messdiener ...), aber auch mit der Bereitstellung der
Räumlichkeiten.
Dabei hat kirchliche Jugendarbeit einen christlichen Erziehungs- und
Bildungsauftrag zur Grundlage. Z.B sind Schwerpunkte:
Persönlichkeitsentwicklung, soziale und politische Bildung (Gerechtigkeit,
Frieden und Bewahrung der Schöpfung).
Aus diesen Grundsätzen haben sich mehrere Formen der Nutzung des Jugendraumes ergeben:
Für inhaltlich den Aufgaben der kirchlichen Jugendarbeit (s.o.) oder dem Jugendschutzgesetz widersprechende Veranstaltungen, steht der Jugendraum nicht zur Verfügung.
| Anlagen: | |
| Regeln für den Jugendraum | (die Regeln als Druckvorlage) |
| Vordruck für Private Nutzung | (dieser Vordruck als Druckvorlage) |
Altrich, 02.05.03
gez. Dorothea Berresheim, Gemeindereferentin
Dieses Papier ist vorläufig und muss noch baldmöglichst im Jugendausschuss und im Pfarrgemeinderat besprochen werden. Bis dahin gilt es in der vorliegenden Form.